Nikon D4
06/01/2012 – 10:26 | Comments Off

Nikon stellt am Freitag die D4 vor, das neue Spitzenmodell unter den digitalen Spiegelreflexkameras von Nikon. Die Kamera richtet sich an Fotografen, die allerhöchste Ansprüche an ihre Fotografie stellen.
Die Profikamera mit FX-Format-Sensor setzt neue Maßstäbe, …

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Landesinnung Wien informiert: Teilbereiche der Berufsfotografie

Submitted by on 07/07/2010 – 12:2929 Comments

Das Feststellungsverfahren gemäß §19 GewO für den individuellen Befähigungsnachweis ist für folgende Teilbereiche möglich:



  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Modefotografie

Fotografische Darstellung der Kreationen von Modeschöpfern. Auftraggeber für den Modefotografen ist entweder ein Modemagazin (zur Illustration eines redaktionellen Artikels) oder ein Modehaus, Designer bzw. dessen Werbeagentur. Die Arbeit für ein Modemagazin lässt dem Fotografen in der Regel etwas Freiheit und gestattet ihm, weitgehend nach seinen Ideen und in eigener Regie zu arbeiten.

Bei der Modefotografie handelt es sich durchwegs um Geschäfte B2B, der Konsumentenschutz tritt daher in den Hintergrund. Diese Sparte der Fotografie ist sehr stark vom Zeitgeist beeinflusst und da ist nicht immer die handwerkliche einwandfreie Herstellung gefordert.

  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Fachlabor

Während beim so genannten „Minilab“ die Prozesse weitgehend automatisch, wenn auch nicht vollautomatisch ablaufen  und die Ausarbeitung in der Regel für Fotoamateure erfolgt, sind beim „Fachlabor“ Berufsfotografen die Kunden und hier gilt es, höchste Qualität von professionellen Aufnahmematerial (analog/digital) nach individuellen Kundenvorgaben herzustellen.

  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Luftbildfotografie

Fotografische Aufnahmen aus einem fliegenden Kameraträger. Das große Gebiet erstreckt sich von der Ballonfotografie zur Flugzeugfotografie bis zur modernen Satellitenfotografie. Kenntnisse im Umgang mit Rechten und Freigaben von Ministerien, Flugerlaubnis etc. sind nötig. Hier werden in der Regel Spezialkameras eingesetzt, deren Beherrschung unter besonderen Umständen, entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzen.

  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Architekturfotografie

Die Architekturfotografie beschäftigt sich mit der fotografischen Abbildung von Architektur. In der Entwurfs- und Planungsphase umfasst dies die Fotografie von Modellen zur Darstellung des geplanten Bauvorhabens. In der Ausführungsphase wird der Entstehungsprozess eines Bauwerks auf der Baustelle dokumentiert. Nach der Fertigstellung wird das Bauwerk in seinem aktuellen Zustand dokumentiert.

Die Aufnahme eines Gebäudes kann für wissenschaftliche Zwecke, für Werbung, zur Illustration von Artikeln oder zur Dokumentation für den Architekten erfolgen.

  • Berufsfotograf eingeschränkt auf Reportagen B2B

Fotografieren einzelner Phasen eines Geschehens nach einem bestimmten Konzept. Ein drehbuchartiger Aufnahmeplan, dabei sollte man sich nur auf die wesentlichsten und ausdruckvollsten Momente eines Vorgangs oder des Geschehens konzentrieren.

Bei der Reportagefotografie sind die Wahl des Standortes und die Erfassung des richtigen Momentes für die Aufnahme die entscheidenden Kriterien. Dem gegenüber tritt die handwerklich einwandfreie Herstellung der Aufnahme in den Hintergrund. Es wird daher für den Feststellungswerber leichter sein, die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und  Erfahrungen glaubhaft zu machen.

Wo die Fotografenverordnung nur eine mündliche Prüfung vorsieht besteht kein unmittelbarer Grund Feststellungsverfahren gemäß §19 durchzuführen.

Das sind:

  • das Handwerk Berufsfotograf eingeschränkt auf die Herstellung von Passbildern

  • das Handwerk Berufsfotograf eingeschränkt auf den Betrieb eines Minilab

  • für das Handwerk Berufsfotograf eingeschränkt auf die digitale Bildbearbeitung

Eine Lister der Gutachter und fachkundigen Personen ist bei der Landesinnung Wien zu bekommen. Infoanforderung: mileva.mikic@wkw.at

>>  Anmerkung der Redaktion <<

Der Artikel ist vom Wiener Landesinnungsmeister Michael Weinwurm verfaßt und nach einer technischen Überprüfung durch uns von diesem hier freigeschalten worden.

Wir sind bemüht bei der Berichterstattung nicht zu interpretieren oder zu bewerten. Wir bieten allen Unternehmen, Lieferanten, Kollegen aber auch unseren Vertretungen in der Kammer gleichermaßen die Möglichkeit ihre Informationen über den FotoMailer zu verbreiten.

Ihr Paul Wilke
Redaktion FotoMailer

PS.: Reaktionen auf diesen Artikel werden nur zensiert wenn diese gegen geltendes Recht, oder gegen Ehrlichkeit, Anstand und Höflichkeit unter Kollegen verstoßen. Aber wir behalten uns vor Kommentare welche unter einem Pseudonym verfaßt sind wieder zu entfernen wenn diese als “offtopic” einzustufen sind.


29 Comments »

  • Martin says:

    Liebe sehr geehrte FotografInnen die hier gepostet haben!
    Ich bin hier eher durch Zufall darauf gestoßen und habe dann aus Interesse weitergelesen.
    Ich möchte auf keinen Fall die Qualifikation eines Berufsfotografen untergraben, allerdings die Ausbildung alleine und die dazugehörigen Prüfungen machen nicht durch Zauberhand einen guten Fotografen aus.
    Ein Beispiel: Ein Berufsfotograf der sich darum angenommen hat sämtliche Kinder des Kindergartens zu fotografieren, hat in 2 Stunden (statt wie ausgemacht schon eher eng bemessene 5 Stunden) 70 Kinder in Akkord abgeknipst. Da waren dann Fotos mit Schnupfnase + dazugehöriger Rotzglocke dabei, geschlossene Augen, Nutella um den Mund, usw. Ich sag jetzt mal frech übertrieben: “Das hätte man mit der Handykamera und einem Taschentuch besser hinbekommen”. Es ist nicht alles Gold was glänzt und z.B. ein Ing. Titel sagt noch lange nicht aus ob der Träger des selbigen diesen auch praktisch einsetzen kann. Da Aufgrund dieser verpatzten Fotos natürlich keiner verletzt wurde, sondern der Fotograf einfach kein Geld damit verdient hat und die Eltern, die Fotos Ihrer Kinder haben wollten, diese wo anders in Auftrag gegeben haben, sich noch über den Berufsfotografen geärgert hat, ja … aber das war es dann schon! Wenn das jetzt einem nicht ausgebildeten Fotografen unserer deutschen Nachbarn passiert, verdient der auch kein Geld damit. Das ist dann die Auslese, bei der die Besseren überbleiben.
    Habt nicht so viel Angst vor Konkurrenz. Und wenn die – wie hier auch gelesen – ach so gut ausgebildeten Fotografen hinter Ihrer Ausbildung stehen würden, was um Gottes Willen soll euch denn da passieren?!?
    Anscheinend werden nicht mal Ausbildungsmöglichkeiten für den zweiten Bildungsweg angeboten. Muss aber gestehen, dass ich jetzt auch nicht weiter recherchiert habe und mich auf das hier gepostete verlassen habe.

    Nur als Denkanstoß gedacht
    Wünsche noch einen entspannten Tag
    Martin

  • michaela says:

    wie schaut’s diesbezüglich in den anderen Bundesländern (in Niederösterreich?) aus?

  • Weinwurm says:

    @ Cathrin Andel

    Frau Mikic ist ab 27. 7. wieder da. Eine Ferndiagnose ist so nicht möglich, es ist ja nicht nur eine Ausbildung, sondern auch Praxis nachzuweisen. Aber theoretisch ist der Berufszugang so möglich.

  • Andel says:

    Sehr geehrter Herr Weinwurm!

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist es möglich, den Beruf des Fotografen eingeschränkt auszuüben.

    Mein Interesse liegt in der Mode- und Portraitfotografie – wie darf ich mir so ein Gutachten vorstellen?

    Derzeit besuche ich den Vorbereitungslehrgang bei der A1 Fotografie in Amstetten – ich denke das ist schon mal nicht verkehrt. Vielleicht kann ich diesen ja entsprechend adaptieren um der Gewerbeordnung entsprechende Arbeiten abzuliefern?

    Leider ist die in der wko niemand zuständig, um die Liste der Gutachter zu bekommen. Erst wieder Ende Juli.

    mfg
    Cathrin Andel

  • Sehr geehrte Frau Hollunder,

    Die Kurse mit dem WIFI sind in Verhandlungen, da ich erst seit April im Amt bin geht das nicht schneller. Es bedarf geeigneter Infrastruktur, Vortragender und einem guten Konzept wie die Kurse auch berufsbegleitend stattfinden können. Mir schweben da einige Lösungen vor, nur ist das in der kurzen Zeit noch nicht möglich. Aber wir arbeiten dran! Danke für den Input.

    Beste Grüße

    Michael Weinwurm

  • Maria Hollunder says:

    Ich bin Mutter dreier kleiner Kinder und suche nun schon seit einigen Jahren nach einer Ausbildung, die ich am zweiten Bildungsweg machen kann, um irgendwann einmal als Fotografin arbeiten zu können. Das Problem: Bis auf zwei findige Meisterfotografen in Nö und OÖ, die das steigende Interesse an diesem Beruf seit dem Anbruch des digitalem Zeitalters erschnuppert haben und nun Meisterprüfungsvorbereitungslehrgänge um Eur 6.000,- aufwärts anbieten, gibt es keine Möglichkeit am zweiten Bildungsweg – sprich nebenberuflich – das Handwerk des Fotografen zu erlernen.

    Das Wifi bietet (außer in OÖ) schon lange keine Kurse mehr an, und das College an der Grafischen in Wien ist leider berufsbegleitend nicht zu schaffen.

    Das man schon ein gewisses Rüstzeug benötigt, um den Anforderungen, die dieser Beruf an einen stellt gerecht zu werden, ist schon verständlich. Auch Dinge wie eine angemessene Kalkulation und auch das Urheberrecht sollte man kennen. (Die Berechnung von Schwärzungskurfen von analogen fotografischen Materialien mittels logarithmischen Werten könnte man vielleicht weglassen;-)

    Aber dafür müsste die Innung auch mal Ausbilgungsstätten einrichten oder unterstützen. Wieso bietet das Wifi keine Kurse mehr an? Selbst wenn ich versuchen würde, mir das Ganze mittels Marchesi & Co im Selbststudium zu erarbeiten – auf einen Prüfungstermin wartet man oft schon ein ganzes Jahr!

    Freier Gewerbezugang – Muss ja nicht unbedingt sein. Aber bitte schafft endlich auch mal Ausbildungswege für all jene, die nicht schon mit 15 Jahren wussten, das sie einmal Fotograf werden möchten. Auch Zusatzausbildungen für Pressefotografen, die schon jahrelang im Bereich der Fotografie tätig sind wären nett.

    lg
    Maria Hollunder

  • Weinwurm says:

    Sorry Werbefotografen,

    Die Formulierung war so nicht gemeint, ist ab sofort geändert.

    @ Herrn Lutz und alle die es immer noch nicht verstanden haben. Das Gesetz ist ein Bundesgesetz das sehr weitläufig ausgelegt werden kann. Was auch passiert ist. Seit 2002 haben viele die Chance gehabt, das zu adaptieren.
    @ Lutz und Nachwahlkampf: Ich habe niemanden etwas versprochen aber Bundesgesetze sind einzuhalten, auch in Wien. Wir haben keine Diktatur auch wenn das manche so empfinden. ;-)

  • Hans says:

    Nach jahrelanger Abschottung geht mal was weiter!
    Die gesellschaftlichen Änderungen machen das höchst notwendig….oder gibt es einen österr. Meisterfotografen der zum Beispiel türkische Hochzeiten fotografiert?? Es gibt noch jede Menge anderer Anlässe wo unsere Kollegen einfach nicht dabei sind.
    Die Alternative ist, das sich eine parallel-wirtschaft gebildet hat.

    Bestenfalls….aber sicher nicht immer, haben diese ausländisch-stämmigen Fotografen einen “Meister” als Gewerbeschein-geber….Und sie retten damit wohl den einen oder anderen österreichischen Meisterbetrieb vor dem endgültigen aus.
    Wenn man diese Fotografen einbeziehen und legalisieren will, ist das mal guter ein Anfang.
    Ich hoffe jedenfalls das diejenigen die die Fähigkeit begutachten dann einen gesellschaftlich breiteren Horizont haben als unsere klassischen Vorgaben für Portraits. Engstirnigkeit bewährt sich auch nicht.. wie man sieht.
    mfg.
    Hans

  • aber natürlich versteht man das Hr. Weinwurm jetzt versuchen muss es zu lockern, er hat es ja so wie man oben liest einigen versprochen.

  • bzgl. Feststellungsverfahren wurde mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002
    ….

    wer kontrolliert jetzt ob jemand unter druck vernünftige arbeit abliefern kann? bei mir wurde es noch bei der MP festgestellt. Wie viele Belichtungen werden benötigt um eine 12er Serie fertig zu haben. Bei mir wurde dies bei der MP festgestellt.

    Portraitzugang:=.. Berufsmodell, gute Visa, Kamera auf Automatik 1000 Belichtungen, die besten 12 raus suchen und vorlegen…

    Nicht böse sein Hr. Weinwurm und Hr. Boba. Aber da kann man gleich den Vollfotografen frei machen wie auch die Presse, in zwei bis drei Jahren jammern wir dann wie zur Zeit die Pressefotografen über “Knebelverträge” und wie in allen “offenen” Gewerben mit dem Preisdumping.

    Interessant finde ich auch das hier viele nicht mal den Mut haben sich unter Ihrem Namen zu äußern.
    mfg
    Lötz

  • GARGANO says:

    tja, liebe leute, jetzt gehts um eingemachte.
    und um ehrlich zu sein, wir fotografen sind keine ärzte, juristen, apotheker oder waffenhändler.
    unser zertifikat an der wand sollen unsere bildbeispiele sein, beispiele unseres könnens. jeder kann sehen, ob er die art wie du oder du oder du fotografierst akzeptiert, mag, und ob er dafür bezahlen will.
    wenn ich ein auto mit automatik fahre, weiss ich auch nicht, wie die synchronringe dort funktionieren, oder welche legierung man fürs metall verwendet hat.
    ich muss heute nicht mehr wissen wie ein tessar aufgebaut ist und wie lichtbrechung berechnet wird – schließlich will ich ja kein objektiv bauen.
    leutln, wie oft habe ich mich geniert. brave meisterfotografen haben in ihren auslagen portraits hängen zum weinen. speckschwartln glänzende. nicht einmal ein bisschen puder verwendet.
    habt ihr schon gehört, dass ärzte fehler machen? anwälte prozesse verlieren? und die haben alle ein zertifkat und endlos studiert.
    der fotograf hat als ausweis seine bilder, die jeder sehen kann. er verkauft keine medikamente, noch kann er tödliche diagnosen stellen, er wird vor gericht auch nicht aufs falsche pferd setzen.
    also, was solls?
    natürlich sollte jeder, der sich selbständig machen will kalkulieren können, soll wissen wann er wieviel und welche steuern, abgaben und umlagen zu zahlen hat, welche verantwortung er gegenüber den kunden und seinen mitarbeitern hat. und das fachliche, wems interessiert kann er jederzeit vertiefen. auch ich lerne noch täglich dazu und ich bin schon über 60.
    wünsche gute geschäfte,
    GARGANO

  • EsWirdJa says:

    Der Ansatz ist mal gut.
    Aber,… die Regelung sollte Österreich weit Geltung haben.
    Und ein ganz wichtiges Thema,…. Stockfotografie.
    Das geht von Landschaftsfotografie bis Portrait.
    Kein direkter Konkurrent für den Berufsfotografen, aber was ist man da eigentlich. Sicher, kein Vollfotograf, auch kein Pressefotograf.
    Mein Tip, ein einwöchiger Kurs beim WIFI, mit Feststellungsprüfung zum “Fotoproduzenten”.
    Das nützt dem WIFI, dem Fotoproduzenten und der Innung,da gäbe es nur Gewinner.

  • Christoph says:

    Ich verfolge dieses Thema seit langer Zeit mit großem Interesse und finde auch, daß dieser Schritt ein erster großer Schritt in die richtige Richtung ist.

    Meinem Vorschreiber “endlesssummer” kann ich nur zustimmen, denn meiner Meinung nach entscheidet im Endeffekt nur der Kunde, ob er mit der Qualität, die ein bestimmter Fotograf (Meister oder nicht! – und wie im vorigen Post schon beschrieben, hat der Begriff “Meister” in vielen Fällen nichts damit zu tun) anbietet, zufrieden ist und dafür Geld ausgeben will.

    Folglich werden sich über kurz oder lang auch nur diejenigen am Markt halten/etablieren können, deren Qualtität auch “passt” und alle anderen werden feststellen, daß man, ohne Qualität anzubieten, auch kein Geld verdienen kann.

    Naja, letztendlich liegt das im Auge des Betrachters und wie so oft, sind auch hier die Geschmäcker verschieden und wer’s sich selber zutraut, sollte auch die Chance haben, sich zu beweisen, weil er im Endeffekt niemandem schadet, außer vielleicht sich selbst.

    Was mich jetzt aber interessieren würde, ist, ob diese Neuerung jetzt nur in Wien gültig ist oder auch in allen anderen Bundesländern. Konkret ginge es mir dabei darum, wie das ganze jetzt in Tirol gehandhabt wird?

    Für Informationen wäre ich sehr dankbar und wünsche noch frohes Schaffen und einen schönen Abend.

    xo christoph

  • Weinwurm says:

    Liebe Kollegen,

    Ich verstehe die Aufregung, aber bleiben wir am Boden – Den Teilzugang zum Gewerbe gibt es ja schon länger – das ist ja nichts Neues!.
    Es hat sich die Zeit verändert. Strukturen sind in der alten Form vielleicht nicht mehr gänzlich zu halten ohne nicht das Ganze zu gefährden.

    Die Frage ist für mich, wie gehe ich mit der Qualifikation um. Der Markt ist in Bewegung, wir haben keinen eisernen Vorhang rund um Österreich.
    Ich gebe in einigen Punkten den Vorpostern recht, vieles ist aber so nicht wahr.
    Fair ist es aber einen Satz auch mit den verwendeten Eigenschaftswörtern zu zitieren.

    Die Texte dienen als Entscheidungshilfe für die Magistratsbeamten, um nicht weiterhin Teilzugänge “eingeschränkt auf digitale Fotografie” zu bekommen.
    Das war die Realität vor April 2010.

    Es wird keine Kunde mehr zu Ihnen kommen, wenn wir versuchen Kollegen zu verhindern wenn noch dazu die Qualität stimmt. Es ist unverantwortlich sie in die “gesetzliche Grauzone” zu drängen. Aber wir schenken keine Gewerbezugänge her!

    Bei der Gelegenheit, das ist hier eine Informationsplattform für Fotografen und keine politische Kleinbühne für absurde Auftritte und unkorrekte Untergriffe.

    Bitte auch vorige Posts lesen und dann schreiben.

    Beste Grüße
    Michael Weinwurm

  • Dr. Gert Boba says:

    Der Gewerbezugang gemäß § 19 GewO ist etwas unpräzise dargestellt und dies kann leicht zu Fehlinterpretationen führen – was sich auch gezeigt hat.
    Der § 19 GewO behandelt den individuellen Befähigungsnachweis (so lautet auch die Überschrift) im Gegensatz zu formellen Befähigungsnachweis gemäß Fotografen-Verordnung. Es ist also sehr wohl ein Befähigungsnachweis zu erbringen, nur die Form ist eine andere.
    Man kann beim Magistrat nur dann eine Teilberechtigung “Berufsfotografe, eingeschränkt auf…”) anmelden, wenn es davor ein Feststellungsverfahren gegeben hat (zuständig in Wien die Magistratsabteilung 63) und von der Behörde ein positiver Bescheid ausgestellt wurde.
    Und so neu ist die ganze Sache nicht, denn das Feststellungsverfahren wurde mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 (!) eingeführt.

  • Kaum zu glauben welch eigenartigen Realitätsbezug so manche Vorschreiber unterliegen.
    Zu glauben, durch protektionistische Massnahmen Preis und Qualitätsniveau hoch halten zu können ist schlichtweg Realitätsverweigerung.
    Der Markt besteht aus Angebot und Nachfrage und der Kunde ist mündig!
    Dessen können sich auch Fotografen aus Österreich nicht entziehen.

    Gewerbebeschränkungen sind dort sinnvoll wo schaden am Kunden angerichtet werden kann. Das kann ein Fotograf einfach nicht… unmöglich. Er kann nur schlechte Qualität abliefern. Und dies kann die “Meisterprüfung” nicht verhindern.
    Zu oft habe ich in den Schaufenstern von “Meisterfotografen” Arbeiten gesehen die für die sich so manchen Hobbyknipser geschämt hätte. Und zu oft habe ich grandiose Arbeiten von ambitionierten Hobb- oder “illegalen” Fotografen gesehen.
    Und ich meine nicht nur “nobodys”.
    Nahezu ALLE Aushängeschilder der österreichischen Fotografenszene haben keine Meisterprüfung. Nur ein paar die mir so auf die schnelle einfallen wären:

    Andreas Bitesnich,
    Manfred Baumann,
    Manfred Klimek,
    Florian Innerkofler,
    Oliver Gast
    usw……..

    einigen davon wollte die Innung dann irgendwann die Meisterprüfung “schenken”…

    Ich finde die Richtung in die Hr. Weinwurm geht, goldrichtig. Früher oder später fällt die Beschränkung ohnehin aufgrund von EU Gesetzen.

    Also nicht jammern, sondern mit der Zeit gehen und die eigene Qualität verbessern !!

    lg
    erhard

  • eines muß allen vollfotografen klar sein und das schon seit langem: die zeiten des berufes fotograf – und damit richtig geld zu vedienen – gehen mit der entdeckung und leistbarkeit von digitalkameras dem ende zu. ok das ist die wirtschaft und man kann nicht ewig an gestrigem festhalten – die welt dreht sich, wie in allen branchen, weiter. “lustig” find ich nur dieses wiedereinmal typisch österreichische vorgangsweise . . . . . wie oben beschrieben. und dazu die rechtfertigungen . . .

    die wahrheit ist doch, dass sowieso jeder alles fotografiert.
    warum steht man nicht dazu – dieses herumreden und einen spalt der türe aufmachen ist lächerlich. wenn ich jetzt alle angebotenen teilgewerbe haben möchte dann gibts für die wirtschaftskammer jährlich für jedes gewerbe wieder richtig geld.

    ahhhh das könnte dahinter stecken – jetzt hab ichs !!

    anstatt mir weiter gedanken zu machen geh ich jetzt baden.

    schöne grüße aus klagenfurt
    erich kranner

  • Werner Branz says:

    wirklich schlimm diese neueigkeiten, obwohl diese entwicklung voraus zu sehen war.
    das ist doch das endgültig ende jeglicher gewerbeordnung!
    also kann man sofort die gesellen- und meisterprufungen vergessen, bzw. erübrigen sich!
    aber für was brauchen wir dann noch die kammern? für was eigentlich zahlen wir noch kammerumlage? achso ja um irgendwelchen “tollen” ausstellungen in kaufhäusern etc. zu organisieren, wo gross und stolz unter dem fotografen-log-schirm krankhaft die fahne hochgehalten werden sollte. also ist doch alles lächerlich geworden.
    ergo: das gewerbe der fotografen ist frei! hoffentlich bald auch die befreiung der kammerumlage!
    aus vorarlberg
    Werner Branz

  • Michael says:

    Darf´s noch ein bisserl billiger sein?

    Jetzt ist es wohl klar: Der Zauberlehrling der seine Geister rief, wird sie nun nicht mehr los. Was so ehrlich und fürsorglich für die Pressefotografen klang war letztendlich nur der Speck bei der Mäusejagd für die WK-Wahl!

    Ein Hoch an unseren Herrn Innungsmeister Weinwurm. Sie haben nicht nur die Pressekollegen richtiggehend verkrault (um hier nicht andere Worte zu bemühen), sondern sind auch ein Nestbeschmutzer.

    Das ganze oben vorgestellte Feststellungsverfahren nach § 19GewO ist noch nicht einmal von höchster Stelle abgesegnet und die Beschreibungen der einzelnen Teilbereich äußerst fragwürdig. Wer auch immer diese Beschreibungen gefertigt hat, hat keine Ahnung von den einzelnen Teilbereichen: Die Werbefotografie als unkreativ zu bezeichnen und die Portraifotografie als höchst technisch, dazu muß man schon weit weg von der Realität sein.

    Ich schlage vor, sie lösen Ihre freundlich lächelnden Zugeständnisse von vor der Wahl ein und verteilen gleich am Stephansplatz an alle Touristen mit Kamera einen Gewerbeschein.

    Deutschland wir kommen!

  • Gutachter says:

    Als Gutachter, habe ich jetzt die Tage so ein Gutachten einfach abgelehnt, der Grund waren die vorgelegten Aufnahmen.
    Nunja ich bin auch nicht so dass ich dem Antragsteller erst Geld abnehme und dann ein negatives Gutachten ausstelle wenn vorher beim ersten Blick schon alles klar ist.
    Das Problem ist dabei natürlich, dass der Antragsteller von einem Gutachter zum anderen gehen kann, in der Hoffnung, dass einer dabei ist, der es positiv bewertet.

    Die fünf Gutachter davor, die ein negatives Gutachten erstellt haben oder hätten, wird die BH oder das Magistrat nicht bemerken, da der Antragsteller eine Liste mit den Gutachtern bekommt und er sich einen aussuchen kann.

    Es wäre dann in etwa so, als wenn eine Prüfung positiv wäre, wenn von 6 Prüfern nur einer die Arbeiten für positiv befinden würde.

    Wenn dann müsste vorab, wie bei Gericht die Behörde den Gutachter bestimmen, und dieser bekommt den Auftrag von der Behörde.

    Gutachter

  • @ Kranner Erich…

    Sie können ja zu Hause mal ein Duschgel fotografieren, geben Sie es ab und schon sind Sie Produktfotograf.

    Wenn nicht erkennt man dann die Freunderlwirtschaft?

    Oder ist die Dame die Passanträge entgegennimmt befugt dann ja zu sagen…

    ich finde es ungeheuerlich.
    mfg
    Lötz

  • Schlimm, einfach nur SCHLIMM…

    so kurz im Amt und soooo viel kaputt für das andere Ihr ganzes leben gekämpft haben.

    Tragisch ist das ich dies mit meinen Zahlungen unterstützen MUSS!!!

  • eine super auslegung um zu einer gewerbeberechtigung zu kommen. da frag ich mich wirklich was sich so mancher in einem ausschuß denkt !!
    wie soll jemand nachweisen, dass er sich bei hochzeitsfotografie oder portraitfotografie – werbefotografie – usw . . auch mit gutachten ( vom wem ? von mitbewerbern ? ) auskennt wenn er es bis jetzt nicht machen durfte. oder soll jetzt ein “schwarzes schaf ” sagen: ja ich ich gestehe !!! ich habe bisher meine gewerbebefugnisse immer überschritten und habe arbeiten gemacht die ich nicht machen durfte. aber ich kann ja sooo schöne fotos machen.
    könnte natürlich sein, dass ich was falsch verstehe . . .

    gut klick

    erich kranner

  • chris says:

    s.g.Herr Weinwurm,
    nachdem sich Ihre Vorgänger jahrelang um eine Aufrechterhaltung unserer Gewerbeordnung bemüht haben, eben mit dem Argument, die Qualität weiter hoch zu halten, und nachdem die äusserst negativen Erfahrungen deutscher Kollegen nach erfolgter Lockerung eben dieser Ordnung nicht bis nach Österreich durchgedrungen sind, sehe ich diese “Erleichterun” eher als politisches Zugeständnis ihreseits an die Vorgaben der ÖVP und deren Wirtschaftsbund.

    Genau dieselben hanebüchenen Argumente, die man jetzt vorbringt, diese Ungeheuerlichkeit zu rechtfertigen, hat man seinerzeit zur Ablehnung dieser benutzt. So what?
    Haben Sie sich die Preise sogenannter “gewerbebefreiter” Fotografen in D angesehen? Tagespauschalen von 150€ sind eher die Regel als die Ausnahme. Die Qualität meistens ein Graus.
    Kunden, die solches bei der Innung in D reklamierten, bekamen zur Antwort, dass man sich ausserstande sehe zu helfen, weil diese Neokollegen NICHT von der Standesvertretung erfaßt sind, weil sie eben KEINE Berufsfotografen sind. D.h. im Klartext, der Konsument, der so blöd war, sich auf solche “Künstler” zu verlassen(weil´s ja so billig sind!), ist dann auf sich allein gestellt.
    Hochzeitsfotografie und Werbefotografie als “fachlich” nicht “allzu schwierig” hinzustellen, läßt mich allerdings auch an ihrer Objektivität zweifeln, die Fachkenntnisse, die Sie unbestritten haben, waren da offensichtlich nicht Ihre Ratgeber. Oder haben sie Werbefotografie mit Produktfotografie verwechselt?

    Wie auch immer, äusserst unerfreuliche Nachrichten, die mich an einer Standesvertretung zweifeln lassen und deren Funktion ich unter diesen Umständen eigentlich als obsolet betrachte.
    Wozu noch?
    Für mich ein eher intrigantes Schauspiel, bei dem sich politische Interessen mit lobbyistischen Methoden leider durchgesetzt haben dürfen.
    Wirft kein “gut Licht” auf die Standesvertretung.
    mfg, Chris

  • Sehr geehrter Herr Weinwurm!

    Wer wird die Arbeiten bewerten die die Antragsteller einreichen? Wird es eine Art “kleine Prüfung” für das eingeschränkte Gewerbe geben? Wird der zu Prüfende Antragsteller auch auf seine technische Fachkenntnis hin geprüft oder wird nur das Bildmaterial bewertet?

    Mit der Bitte um Antwort

  • Weinwurm says:

    @ Rainer: Danke für den Hinweis der genaueren Bezeichnung. Wir sind schon so in dem Metier drinnen, das wir schon fachchinesisch schreiben.

    Wir lösen nicht die Fotografen-Verornung auf, aber es gibt ein Bundesgesetz das umgesetzt werden muss. Dazu hat es Verhandlungen mit dem Wiener Magistrat gegeben, wie mit der individuellen Befähigung umzugehen ist. Klare Richtlinien statt schwammiger Zu- oder Absagen. Ich bin Landesinnungsmeister von Wien und da wir die größte Landesinnung sind vielleicht etwas geforderter in dem Bereich, beziehungsweise haben wir es durch den Umstand das wir praktisch nur eine Stelle im Magistrat haben – mit der wir uns abstimmen müssen – es bei weiten einfache als viele Bundesländer. Dennoch möchte ich ausdrücklich festhalten, das die Gutachten keine Geschenke sind, wir möchten unseren Qualitätsstandard in der Berufsfotografie noch weiter steigern und auf keinen Fall den Berufszugang völlig frei geben. Das hat sich siehe Deutschland wirklich nicht bewährt. Völlige Verunsicherung der Konsumenten und der Auftraggeber, der Qualitätsstandard ist gesunken und die Preise im Keller – so sicher nicht.
    Informationen gibt es hier auf der Webseite – sind frei zu holen.
    Beste Grüße aus Wien

    Michael Weinwurm, Landesinnungsmeister Wien

  • rainer says:

    Hallo Landesinnung der Berufsfotografen Wien,

    gibt es zu diesem Artikel auch eine Einleitung?
    Um was geht es hier? Feststellungsverfahren gemäß §19 von was?
    Tippe auf gewo… § 19 GewO Individueller Befähigungsnachweis aber kann das nicht dabeistehen?
    Löst ihr in Wien die Fotografen-Verordung auf?
    Ist das in anderen Innungen auch so? Informiert einem Irgendwer?

    Bringen sie bitte Licht ins Dunkel!