Bundesforste ändert die Tarife für Fotografen
Folgende geänderte Bestimmungen sind uns von den Bundesforsten (Wild Media) übermittelt worden. Das wichtigste vorweg: Hochzeiten und klassische Naturfotografie ist wieder ohne Gebühr möglich.
1. Für wen gelten die neuen Tarife?
Die vereinheitlichten Tarife gelten ausschließlich für
a. die kommerzielle Werbefotografie, also für professionelle Shootings, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung von Produkten aller Art auf den Flächen der Österreichischen Bundesforste AG stattfinden.
b. die kommerzielle Naturfotografie mit Set, etwa für Bildbände oder andere langfristig geplante gewinnorientierte nicht-aktuelle Verlagsprodukte. Das Vertragsverhältnis kommt wahlweise zwischen dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer und der Österreichischen Bundesforste AG zustande (Anfragelink am Ende des Dokuments).
2. Ausnahmen
Nicht kostenpflichtig sind:
a. Aktueller Dienst: Pressefotos für tagesaktuelle Medien
b. Gemeinden und Tourismusverbände zwecks Eigenwerbung
Fotos für gemeindeeigene Werbemittel bzw. Werbemittel (laut Impressum) des Tourismusverbandes. Aus Gründen der Abstimmung sollen diese Aktivitäten jedoch über das Anfrageformular angemeldet werden (wenn die Bundesforste dem Antrag innerhalb von zehn Tagen nicht widersprechen, gilt er als angenommen).
c. Naturfotografie durch Einzelpersonen: Fotografen, die ausschließlich Naturaufnahmen ohne Set (Aufbauten und/oder Darsteller) durchführen, sind von den Tarifen befreit.
d. Schul- und Studentenprojekte ohne kommerzielle Verwertung
e. Hochzeitsfotos: die professionelle Fotografie von privaten Hochzeiten
f. Fotowettbewerbe: professionelle Fotos für den Privatgebrauch sind kostenfrei, auch dann, wenn diese Fotos für Fotowettbewerbe aller Art (on- und offline) verwendet werden.
Auch in solchen Fällen sollte jedoch bedacht werden, dass Flächen mitunter aus natur- und/oder umweltschutzrechtlichen Gründen nicht betreten werden dürfen (z.B. Laichzonen in Schilfbereichen, Brut- und Brunftplätze u.ä.). Im Bedarfsfall gibt das WILD.MEDIA-Servicecenter gerne kostenfrei Auskunft über sogenannte NO-GO Flächen.
3. Wo gelten die neuen Tarife?
Die Tarife gelten bei Benutzung der Flächen der Österreichischen Bundesforste AG – also nicht das Motiv, sondern die Flächenbenutzung ist kostenpflichtig. Die ÖBf AG verwaltet ca. 10% der österreichischen Staatsfläche. Im Bedarfsfall sollte im Vorfeld kommerzieller Shootings immer eine Abstimmung mit dem WILD.MEDIA-Servicecenter erfolgen. Tarife für die kommerzielle Werbe- und Naturfotografie fallen nur an, wenn für das kommerzielle Fotoshooting im Sinne der in Punkt 1 a. und b. definierten Verwendungszwecke Flächen der Österreichischen Bundesforste AG verwendet wurden. Um Unsicherheiten zu vermeiden, empfehlen wir eine Online-Anfrage rechtzeitig vorab.
Tarifliste:
http://www.wildmedia.at/fileadmin/user_upload/WILD.MEDIA/Dokumente/Tarifliste_Film_und_Fotografie_end.pdf
FAQ für Fotografen:
http://www.wildmedia.at/fileadmin/user_upload/WILD.MEDIA/Dokumente/FAQ_f_r_Fotografen_end.pdf




Ein herzliches Hallo an alle,
das Thema dieses Blogs ist zwar nicht ganz das, was ich gesucht habe, bin aber momentan sehr interessiert an Blogs, möchte dem nächst auch einen Blog schreiben (zum Thema Bewerbung, Bewerbungssoftware, usw. ..), wie gesagt, finde diesen Blog wirklich sehr gut geschrieben und sehr informativ, weiterhin viel Erfolg u. werde bestimmt öfters vorbeisehn
Herzliche Grüße
Fritz