1,2 Mio Passfotos werden heuer gebraucht
Der Countdown zur Urlaubssaison 2010 läuft und damit hat auch die Passsaison 2010 offiziell begonnen. Rund 1,2 Millionen ÖsterreicherInnen, steht 2010 die Neuausstellung ihres Passes bevor. Alleine in den Monaten von März bis Mai 2010 verlieren rund 600.000 Reisepässe ihre Gültigkeit. Eine Anzahl, die sonst in Österreich in einem durch schnittlichen Jahr beantragt wird. Der gewaltige Ansturm ist auf die Gebührenerhöhung für die Reisepassausstellung (von 35,60 Euro auf 69,90 Euro) im Jahr 2000 zurückzuführen.
Rund 350.000 österreichische Pässe wurden im 1. Quartal 2010 bereits ausgestellt. Damit steht dem Großteil der betroffenen 1,2 Millionen ÖsterreicherInnen die Beantragung eines neuen Reisepasses noch bevor. Aufgrund der im Juni 2009 geänderten Gesetzeslage, nach der Kindermiteintragungen nicht mehr möglich sind und der großen Anzahl von ablaufenden Reisepässen, sind heuer so viele Eltern wie nie zuvor mit der Notwendigkeit zur Ausstellung eigener Reisepässe für ihre Kinder konfrontiert.
Gerade vor der Urlaubszeit ist es daher wichtig, sich recht zeitig die Frage zu stellen: „Wie komme ich leicht zu einem passenden Passbild für meinen Sprössling?“ und sich über Kriterien und Anforderungen für die (Kinder)Passausstellung zu informieren.
Seit 30. März 2009 wird in Österreich der neue Sicherheitspass ausgestellt. Dieser ist mit einem Chip versehen, auf dem zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen die Fingerabdrücke gespeichert werden (bei Minderjährigen ab 12 Jahren erforderlich). Diese Vorgabe der Europäischen Union erhöht die Fälschungssicherheit. Der Reisepass kann unabhängig vom Hauptwohnsitz, bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrate und Bezirkshauptmannschaften) und auch bei Gemeinden, die dazu ermächtigt sind, beantragt werden.
Von dort werden alle Daten über eine gesicherte elektronische Verbindung an die Österreichische Staatsdruckerei in Wien übermittelt, wo die Daten im Hochsicherheitsraum in das Reisepassbuch eingebracht werden.
Innerhalb von 4 Tagen wird der Reisepass zugestellt. Nach dem Versand der Reisepässe werden die Personen- und Fingerabdruckdaten innerhalb von zwei Monaten automatisch gelöscht.
Der „Kinderpass“
Seit 15. Juni 2009 gilt zu beachten, dass Kinder einen eigenen Reisepass benötigen und nicht mehr bei ihren Eltern mit eingetragen werden können. Dieses Gesetz wurde als eine Maßnahme im Kampf gegen den Kinderhandel von der Europäischen Union erlassen.
Bestehende Miteintragungen von Kindern im Reisepass ihrer Eltern verlieren am 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt jedoch unberührt. Besteht bereits eine noch bis zum 15. Juni 2012 gültige Kindermiteintragung und wird ein eigener Reisepass für das Kind beantragt, streicht die Passbehörde von Amts wegen das Kind aus dem Reisepass oder den Reisepässen, in denen es miteingetragen ist. Für Personen über 12 Jahren ist der Reisepass grundsätzlich
10 Jahre gültig.
Gültigkeitsdauer im Überblick
Die Gültigkeit von Pässen ist altersabhängig festgelegt:
- ab Geburt bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
- vom 2. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
Bei der Beantragung des Reisepasses ist zum Zwecke der Identitätsfeststellung die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Das Kinderpassbild
Kinder sind ganz besondere Kunden. Berufsfotografen, die mit dem Qualitätsgütesiegel (siehe Informationen Gütesiegel, Seite 5) ausgezeichnet wurden, kennen die Anforderungen an Baby- und Kleinkinderfotos und gehen auf diese besonders ein. Die Erfahrung zeigt, dass auch mit den kleinsten Kunden rasch ein geeignetes Foto erzielt werden kann. Entspricht ein Passfoto trotzdem einmal nicht den geltenden Kriterien, fertigt der Berufsfotograf kostenlos ein neues Foto an.
Fotokriterien im Überblick
Folgende Passbildkriterien für Babys und Kleinkinder wurden in Abstimmung mit dem BM.I und den zuständigen Behörden erarbeitet:
- Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein
- Das Gesicht muss vollständig sichtbar sein
- Die Augen müssen geöffnet sein
- Bilder mit Kopfbedeckung (außer aus religiösen Grün-
den) und Schnuller sind nicht zulässig.
Über die ICAO-Richtlinien im Bilde
Mit der Einführung biometrischer Pässe gelten in Österreich die ICAO-Richtlinien. Diese schreiben folgende Passbildkriterien für Personen ab dem 12. Lebensjahr vor:
Format
Das Foto muss 35 mm und 45 mm hoch sein. Der Kopf soll rund zwei Drittel des Bildes einnehmen und darf nicht höher als 36 mm sein.
Kopfposition und Gesichtsausdruck
Das Foto muss die Person in einer Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck zeigen. Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Augen, Nase und Mund dürfen in keiner Form verdeckt sein.
Augen- und Blickrichtung
Die abgebildete Person muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein. Der Augenabstand (Abstand von der Mitte des linken Auges zur Mitte des rechten Auges) muss mindestens 8 mm betragen (optimal sind 10 mm). Die Augenlinie muss waagrecht sein. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.
Schärfe, Kontrast, Belichtung
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden. Die Hauttöne sind möglichst natürlich wiederzugeben.
Hintergrund
Der Hintergrund muss einfärbig und hell sein und ausreichend Kontrast zu Gesicht und Haaren zulassen. Seidenraster oder freigestellter Hintergrund sind nicht zulässig.
Kopfbedeckung
Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus religiösen oder medizinischen Gründen zulässig.
Gütesiegel für das Passbild
Zur Orientierung für den Konsumenten und zur Sicherstellung der passenden Bildqualität, hat die Bundesinnung der Berufsfotografen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres und der Österreichischen Staatsdruckerei zur Orientierung für Konsumenten ein spezielles Qualitätsgütesiegel geschaffen.
Dieses Gütesiegel kennzeichnet jene Berufsfotografen, die EU-konforme Pass- und Ausweisfotos anfertigen. Das Siegel bestätigt dem Konsumenten, dass es sich um ein von der
Behörde akzeptiertes Foto handelt. Im Ablehnungsfall ist da mit auch einen Gewährleistungsanspruch auf Ersatz vom Berufsfotografen garantiert.
Mit diesem „fotografischen Konsumentenschutz“ hat Österreich ein Zeichen gesetzt und gilt beim Europäischen Berufsfotografenverband (FEP) mit Sitz in Brüssel als Vorreiter.
Eine Datenbank mit zertifizierten Österreichischen Berufsfotografen nach Postleitzahlen gelistet, befindet sich im
Internet auf http://www.fotografen.at
Die Pass[t]bildaktion
Ganz nach dem Motto „Rechtzeitig zum passenden Pass(bild)“ startet die Bundesinnung der Berufsfotografen in den Monaten vor der Reisezeit Informationstage in ganz Österreich. In einer begleitenden Gewinnspielaktion suchen dann Österreichs Berufsfotografen das lustigste Passbild Österreichs. Dabei sind alle Österreicher und ÖsterreicherInnen eingeladen ihre alten Passbilder einzusenden (E-Mail: fotografen@wko.at; Postweg: Bundesinnung der Fotografen, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien) bzw. im Rahmen der Informationstage einscannen zu lassen.
Die Informationstage im Überblick
Steiermark Do, 15.04.2010, Citypark Graz
Oberösterreich Sa, 17.04.2010, PlusCity Pasching
Vorarlberg Sa, 17.04.2010, Fußgängerzone Bregenz
Salzburg Fr, 23.04.2010, Europark Salzburg
Kärnten Fr, 30.04.2010, ATRIO Villach
Weitere Informationen unter http://www.passbildkriterien.at
Foto Pressekonferenz: Weinwurm




